Zähler

Häufige Fragen zum Thema Zähler

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Thema "Zählerwechsel bei Ablauf der Eichfrist"

Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen neuen kundeneigenen Zähler verbauen möchte?

Sie lassen den vorhandenen kundeneigenen Zähler von einer fachkundigen Elektrofachkraft gegen einen Zähler mit einer gültigen Eichung austauschen. Bitte melden Sie uns den Zählerwechsel spätestens sechs Wochen nach der Inbetriebnahme über unseren Online-Service.

Folgende Nachweise benötigen wir von Ihnen bzw. von Ihrer Elektrofachkraft:

- vollständig ausgefüllten Wechselbericht (Wechselbericht FerrariszählerWechselbericht eHZ-Bauform)
- Konformitätserklärung des neuen Zählers (optional)

Zur eindeutigen Zuordnung weisen wir Ihrem Zähler eine Identifikationsnummer zu und informieren Sie darüber postalisch. Bitte bringen Sie diese Identifikationsnummer gut sichtbar auf Ihrem Zähler an.
 

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