Netzanschluss
Die Anmeldung Ihres Gasanschluss erfolgt über unseren Online-Service.
Eine vorzeitige Demontage muss von uns auf Machbarkeit geprüft werden.
Bitte beachten Sie: Eine vorzeitige Demontage ist kostenpflichtig.
Meist stehen noch Rückmeldungen zur Umstellung der Hausinstallation von Gebäuden aus, die Teil der Verkabelungsmaßnahme sind. Erst nachdem wir alle Fertigstellungsanzeigen der an der Baumaßnahme beteiligten Anwohner*innen zurück erhalten haben, wird mit Ihnen ein Termin zum Abbau Ihres Dachständers vereinbart. An diesem Termin wird Ihr Dachständer entfernt und Ihr Dach fachgerecht versiegelt. Im Anschluss wird das Freileitungsnetz im Bereich vollständig stillgelegt.
Die Demontage Ihres Dachständeranschlusses erfolgt durch die Netze BW bzw. durch ein von uns beauftragtes Partnerunternehmen.
Nachdem wir alle Fertigstellungsanzeigen der an der Baumaßnahme beteiligten Anwohner*innen zurück erhalten haben, wird mit Ihnen ein Termin zum Abbau Ihres Dachständers vereinbart. An diesem Termin wird Ihr Dachständer entfernt und Ihr Dach fachgerecht versiegelt. Anschließend wird das Freileitungsnetz im Bereich vollständig stillgelegt. Sie beziehen nun Ihren Strom über Ihren neuen Erdkabelanschluss.
Die Fertigstellungsanzeige ist für Ihre Elektrofachkraft. Nach Herstellung der Verbindungsleitung zwischen Ihrem Zählerplatz und dem neuen Hausanschlusskasten benötigen wir diese als Bestätigung der Umsetzung ausgefüllt und unterschrieben von Ihrer Elektrofachkraft zurück. Sobald wir alle Fertigstellungsanzeigen der an der Baumaßnahme beteiligten Anwohner*innen zurück erhalten haben, beginnen wir mit dem Abbau der Dachständer. Wir vereinbaren hierfür einen Termin mit Ihnen.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft in Ihrer Region finden.
Die Kosten können individuell je nach Leitungslänge und dem Aufwand der Verlegung ausfallen. Bitte sprechen Sie hierzu Ihre Elektrofachkraft an.
Unser Praxistipp:
Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Elektrofachkraft beraten und besprechen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort. Sie gewinnen durch die geschickte Umstellung möglicherweise Platz für eine Photovoltaikanlage oder zusätzlichen Wohnraum auf dem Dachboden.
Auch eine direkte Verlegung der Verbindungsleitung zwischen Zählerplatz und Hausanschlusskasten außerhalb des Gebäudes kann sinnvoll sein, um den alten Anschlusspunkt weiterhin zu nutzen und so Kosten für die hausinterne Umstellung zu sparen.
Die Frist zur Anpassung beträgt in der Regel nach Zugang der Mitteilung über die abgeschlossene Baumaßnahme ein Jahr.
Nach Abschluss der Baumaßnahmen informieren wir Sie nochmals schriftlich. Ab jetzt können Sie die Verlegung Ihrer Hauptleitung über eine Elektrofachkraft Ihrer Wahl beauftragen. Die Frist zur Anpassung Ihrer Hausinstallation beträgt normalerweise ein Jahr nach Zugang dieser Mitteilung.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Die Netze BW ist für den Betrieb und Ihre Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz verantwortlich. Die Eigentumsgrenze stellt die Anschlussklemme an Ihrem Hausanschlusskasten dar. Die Verbindung zwischen Ihrem neuen Hausanschlusskasten und Ihrem Zählerplatz liegt hinter dieser Grenze und fällt in Ihr Eigentum. Die Herstellung der Verbindungsleitung und die Kosten für die Änderung der Hausinstallation sind daher von Ihnen als Hauseigentümer*in bzw. Ihrer Eigentümergemeinschaft zu übernehmen.
Unser Praxistipp:
Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Elektrofachkraft beraten und besprechen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort. Möglicherweise ist eine direkte Verlegung der Hauptleitung zwischen Zählerplatz und Hausanschlusskasten außerhalb des Gebäudes sinnvoll, um den alten Anschlusspunkt weiterhin zu nutzen und so Kosten für die hausinterne Umstellung zu sparen.
Um Ihr Gebäude auch nach der Stilllegung des Freileitungsnetzes weiter mit Strom versorgen zu können, ist es zwingend erforderlich, dass Sie die Verbindungsleitung vom neuen Erdkabelanschluss zum Zählerplatz durch eine Elektrofachkraft umlegen lassen.
Unser Praxistipp:
Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Elektrofachkraft beraten und besprechen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort. Möglicherweise ist eine direkte Verlegung der Hauptleitung zwischen Zählerplatz und Hausanschlusskasten außerhalb des Gebäudes sinnvoll, um den alten Anschlusspunkt weiterhin zu nutzen und so Kosten für die hausinterne Umstellung zu sparen.
Durch die gemeinsame Verlegung des Telekommunikations-Leerrohrs mit Ihrem neuen Erdkabelanschluss kann ein Glasfaseranschluss nachträglich flexibel hergestellt werden. Erneute aufwendige Tiefbauarbeiten und zusätzliche Kosten bleiben Ihnen somit erspart.
Die Leistung umfasst die Verlegung des Telekommunikations-Leerrohrs von Ihrem Gebäudeinneren bis zur Grundstücksgrenze und verläuft im selben Graben mit dem Strom-, Gas- oder Wasseranschluss. Sofern die Übergabestelle im Gebäude liegt, werden eine gas- und wasserdichte Einführung in das Gebäude sowie ein fachgerechter Verschluss des Leerrohrs hergestellt.
Bitte beachten Sie: Das Telekommunikations-Leerrohr dient lediglich als Vorbereitung für eine flexible Nachbelegung eines Glasfaseranschlusses. Es handelt sich hierbei nicht um einen vollwertigen Glasfaseranschluss.
Nein, die Mitverlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs bieten wir Ihnen als eine optionale Dienstleistung an.
In einigen Ortschaften bieten wir zusätzlich zu Ihrem neuen Erdkabelanschluss auch die Verlegung eines Telekommunikations-Leerrohrs von Ihrem Gebäudeinneren bis zur Grundstücksgrenze an. Dieses dient als Vorbereitung für eine flexible Nachbelegung eines Glasfaseranschlusses. Erneute aufwendige Tiefbauarbeiten und zusätzliche Kosten bleiben Ihnen somit erspart. Sollten Sie sich für die Mitverlegung des Telekommunikations-Leerrohrs entscheiden, dann schicken Sie uns bitte den unterschriebenen Werkvertrag innerhalb von 2 Wochen zu. Das Telekommunikations-Leerrohr geht nach Abschluss der Bauarbeiten und Begleichung der Rechnung in das Eigentum des Auftraggebers über.
Bitte beachten Sie: Sollte der Werkvertrag zur Erstellung eines Telekommunikations-Leerrohrs Ihrem Anschreiben nicht beiliegen, ist die Mitverlegung in Ihrer Ortschaft leider nicht möglich.
Die Verlegung des Stromnetzes unter die Erde ist von den individuellen Gegebenheiten vor Ort abhängig. Welches Bauverfahren zum Einsatz kommt, wählt die Baufirma entsprechend aus. Unsere Baukoordination oder die der ausführenden Firma wird sich persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Trasse, in der die Stromkabel von der Straße zu Ihrem Gebäude verlegt werden, und einen geeigneten Platz für Ihren neuen Hausanschluss festzulegen. Nach Beendigung der Baumaßnahme wir der ursprüngliche Zustand der aufgebrochenen Oberfläche wiederhergestellt. Wir informieren Sie nach Abschluss der Baumaßnahme nochmals schriftlich. Ab jetzt können Sie die Verlegung Ihrer Hauptleitung über eine Elektrofachkraft Ihrer Wahl beauftragen.
Hier können Sie eine bei uns zugelassene Elektrofachkraft finden.
Abwesenheiten von Hauseigentümer*innen oder der Hausverwaltung /-eigentümergemeinschaft werden im Bauablauf selbstverständlich berücksichtigt. Sie können Ihre Abwesenheit dem verantwortlichen Mitarbeiter der Baufirma Vorort mitteilen. Anrufe oder E-Mails an die Netze BW sind hierzu nicht erforderlich.
Die Ausführung der Maßnahme ist im Zeitraum der nächsten 12 Monate nach Erhalt Ihres Anschreibens geplant.
Bitte beachten Sie: Für die Durchführung der Baumaßnahme sind behördliche Genehmigungen erforderlich. Daher kann der Start der Maßnahme nicht präziser benannt werden.
Die Netze BW ist für den Betrieb und Ihre Anbindung an das öffentliche Versorgungsnetz verantwortlich. Die Eigentumsgrenze stellt die Anschlussklemme an Ihrem Hausanschlusskasten dar. Die Verbindung zwischen Ihrem neuen Hausanschlusskasten und Ihrem Zählerplatz liegt hinter dieser Grenze und fällt in Ihr Eigentum. Die Herstellung der Verbindungsleitung und die Kosten für die Änderung der Hausinstallation sind daher von Ihnen als Hauseigentümer*in bzw. Ihrer Eigentümergemeinschaft zu übernehmen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter §13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV).
Unser Praxistipp:
Lassen Sie sich frühzeitig von Ihrer Elektrofachkraft beraten und besprechen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort. Möglicherweise ist eine direkte Verlegung der Hauptleitung zwischen Zählerplatz und Hausanschlusskasten außerhalb des Gebäudes sinnvoll, um den alten Anschlusspunkt weiterhin zu nutzen und so Kosten für die hausinterne Umstellung zu sparen.
Dies ist leider nicht möglich. Nach Beendigung der Umverlegung des Stromnetzes unter die Erde wird das Freileitungsnetz vollständig stillgelegt.
Bitte leiten Sie dieses Anschreiben an Ihre*n Hauseigentümer*in oder die Hausverwaltung/-eigentümergemeinschaft weiter und teilen uns im Einverständnis dieser per E-Mail an Ortsnetzverkabelung@netze-bw.de deren Kontaktdaten mit. Vielen Dank!
Bitte leiten Sie dieses Anschreiben an Ihre*n Hauseigentümer*in oder die Hausverwaltung /-eigentümergemeinschaft weiter und teilen uns im Einverständnis dieser per E-Mail an Ortsnetzverkabelung@netze-bw.de deren Kontaktdaten mit. Vielen Dank!
Die Umlegung von einem Freileitungsanschluss auf einen Erdkabelanschluss ermöglicht unser Versorgungsnetz für die veränderten Anforderungen im Zuge der Energiewende zu rüsten und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Mit der Modernisierung machen wir das Netz widerstandsfähiger gegenüber Umwelteinflüssen, reduzieren die Störanfälligkeit, erhöhen die Übertragungsfähigkeit und sorgen zudem für ein schöneres Landschaftsbild in Ihrem Ort.
Unser Praxistipp:
Durch die geschickte Umstellung gewinnen Sie möglicherweise auch Platz für eine Photovoltaikanlage oder zusätzlichen Wohnraum auf dem Dachboden. Lassen Sie sich daher frühzeitig von Ihrer Elektrofachkraft beraten und besprechen Sie Ihre Möglichkeiten vor Ort.
Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.
In Zusammenarbeit mit Ihrer Kommune planen wir die Verlegung Ihrer Stromleitung unter die Erde. Sobald die interne Planung der Maßnahme abgeschlossen ist, erhalten Sie ein erstes Informationsschreiben mit allen relevanten Informationen zur bevorstehenden Ortsnetzverkabelung von uns.
Zu Beginn der Baumaßnahme findet ein persönlicher Termin bei Ihnen vor Ort mit unserer Baukoordination oder ausführenden Firma statt, um einen geeigneten Platz für Ihren neuen Hausanschluss festzulegen. Anschließend werden die Leitungen durch unser Partnerunternehmen unterirdisch in Ihrer Straße verlegt und eine Verbindung zu Ihrem neuen Hausanschluss am vereinbarten Standort hergestellt. Ihr Gebäude verfügt dann temporär über 2 aktive Stromanschlüsse. Wir informieren Sie nach Abschluss der Baumaßnahme nochmals schriftlich. Ab jetzt können Sie die Verlegung Ihrer Hauptleitung über eine Elektrofachkraft Ihrer Wahl beauftragen.
Ihre Elektrofachkraft verbindet Ihren Zählerplatz mit Ihrem neuen Hausanschlusskasten durch eine passende Hauptleitung und meldet uns die Fertigstellung. Sobald alle Anwohner*innen im Bereich der Maßnahme ihre Hausinstallation angepasst haben, bauen wir Ihren Dachständer ab und legen das Freileitungsnetz endgültig still.
Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.
Die Ortsnetzverkabelung ist eine Maßnahme zur Modernisierung des Stromnetzes. Hierbei verlegen wir schrittweise das Stromnetze unter die Erde, um das Versorgungsnetz für die veränderten Anforderungen im Zuge der Energiewende zu rüsten und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Je nach Kommune werden in diesem Zuge auch Wasser-, Gas-, Telekommunikations- oder Erdwärmenetze saniert oder neu verlegt. Wir informieren Sie hierzu in unserem Anschreiben.
Mehr Information finden Sie auf unserer Webseite.
Nach Abschluss Ihrer Baumaßnahmen bitten wir Sie, uns das vollständig ausgefüllte Formular, welches Ihrer Rechnung beigefügt war, per E-Mail zukommen zu lassen. Im Anschluss daran werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für die Demontage zu koordinieren.
Die Netze BW stellt die Kosten für die Einrichtung eines Baustroms unmittelbar nach der Installation in Rechnung. Wie hoch diese Kosten ausfallen, ist von der Art Ihres Netzanschlusses abhängig. Die Abrechnung des Verbrauchs erfolgt durch Ihren Energieversorger.
Die Beantragung eines Netzanschluss kann durch den Grundstücks- bzw. Immobilieneigentümer oder durch einen von diesen Bevollmächtigten Dritten erfolgen.
Der Antrag Ihrer Anschlussänderung erfolgt über unseren Online-Service.
Bitte beachten Sie: Andere Antragsformen (Vordruck mit Eingang per Mail) sind nicht zulässig.
Weitere Informationen zum Thema Anschlussänderung und Stilllegung finden Sie auf unserer Webseite.
Die Anmeldung Ihres Stromanschlusses erfolgt über unseren Online-Service.
Bitte beachten Sie: Andere Antragsformen (Vordrucke mit Eingang per Mail) sind nicht zulässig.
Weitere Informationen zum Thema Stromanschluss finden Sie auf unserer Webseite.
Die Anmeldung erfolgt über unseren Online-Service.
Weitere Informationen zum Thema Netzanschluss finden Sie auf unserer Webseite.
Der Antrag erfolgt über unseren Online-Service, bestenfalls durch Ihre Elektrofachkraft. Diese kennt die Gegebenheiten vor Ort und alle benötigten Daten.
Eine Wand- und Bodeneinführung beziehen sich auf die Art und Weise, wie verschiedene Versorgungsleitungen (wie Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) in ein Gebäude eingeführt werden, entweder durch die Wand oder durch die Bodenplatte.
Wandeinführung:
Die Wandeinführung erfolgt bei Gebäuden mit Keller. Dabei wird eine kompakte und sichere Mehrspartenhauseinführung durch die Wand realisiert. Dies beinhaltet die Installation eines Futterrohrs durch die Wand, oft im Rahmen eines Mauerdurchbruchs. Die Positionierung der Wandeinführung erfolgt üblicherweise im Eckbereich des Kellers. Dies ermöglicht die Montage des Hausanschlusskastens auf einer rechtwinklig zur Außenwand stehenden Mauer.
Bodeneinführung:
Die Bodeneinführung hingegen wird für Gebäude ohne Keller empfohlen. Hierbei erfolgt die Installation eines Grundkörpers der Bodeneinführung und eines dazugehörigen Leerrohrsystems vor der Erstellung der Bodenplatte. Die Positionierung der Bodeneinführung muss parallel zur Wand erfolgen, und ein bestimmter Abstand wird eingehalten, um einen reibungslosen Anschluss von Gas- und Wasserleitungen zu ermöglichen.
Beide Einführungsmethoden dienen dazu, die verschiedenen Versorgungsleitungen auf eine platzsparende und effiziente Weise ins Gebäude zu bringen, wobei spezifische Anforderungen je nach Bauart und Ausführung berücksichtigt werden müssen.
Bei der Auswahl von Hauseinführungen und Leerrohrsystemen müssen verschiedene Vorgaben und technische Standards beachtet werden, um eine sichere und normgerechte Installation zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Punkte:
Normen und Richtlinien: Die Auswahl der Hauseinführungen und Leerrohrsysteme sollte den geltenden Normen und Richtlinien entsprechen. In Deutschland sind dies beispielsweise die DIN EN 1610 für die Verlegung von Leitungen im Erdbau und die DIN 18322 für die Herstellung von Hausanschlüssen.
Materialqualität: Die Hauseinführungen und Leerrohrsysteme sollten aus hochwertigen Materialien bestehen, die den Anforderungen der jeweiligen Versorgungsleitungen entsprechen. Zum Beispiel sollten die Rohre für den Gasanschluss gasdicht und druckfest sein.
Durchmesser und Anzahl der Leerrohre: Die Auswahl der Hauseinführung und des Leerrohrsystems hängt von der Anzahl und Art der Versorgungsleitungen ab. Es müssen ausreichend Leerrohre vorhanden sein, um die benötigten Leitungen aufnehmen zu können. Die Durchmesser der Leerrohre sollten den Anforderungen der Versorgungsleitungen entsprechen.
Abdichtung: Die Hauseinführung muss eine zuverlässige Abdichtung gegen Feuchtigkeit und Schmutz gewährleisten, um die Versorgungsleitungen zu schützen. Dafür werden in der Regel spezielle Dichtungselemente oder Manschetten verwendet.
Brandschutz: Bei der Auswahl von Hauseinführungen und Leerrohrsystemen sollte auch der Brandschutz berücksichtigt werden. Es gibt spezielle Brandschutzsysteme, die den Durchtritt von Feuer und Rauch verhindern.
Es ist wichtig, dass die Auswahl der Hauseinführungen und Leerrohrsysteme in enger Absprache mit einem Fachbetrieb, wie einem Gas- und Wasserinstallateur oder einem Sanitärbetrieb, erfolgt. Diese Fachleute haben das notwendige Know-how und können die spezifischen Anforderungen für Ihr Gebäude und Ihre Versorgungsleitungen berücksichtigen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Fachverband.
Die Mehrspartenhauseinführung hat mehrere Vorteile:
Dichtigkeit: Je weniger Bohrungen vom Keller ins Erdreich führen, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit für eintretende Feuchtigkeit.
Platz- und Kostenersparnis: Durch die Bündelung der Leitungen in einer Mehrspartenhauseinführung wird Platz gespart, da nur ein Durchbruch in der Gebäudewand erforderlich ist. Das spart natürlich auch Kosten.
Einfache Installation: Die Mehrspartenhauseinführung erleichtert die Installation der Versorgungsleitungen, da sie als zentraler Punkt für den Eintritt der Leitungen dient.
Übersichtlichkeit: Durch die klare Trennung der verschiedenen Versorgungsleitungen in der Mehrspartenhauseinführung wird eine bessere Übersichtlichkeit und Zugänglichkeit gewährleistet.
Flexibilität: Die Mehrspartenhauseinführung ermöglicht es, bei Bedarf weitere Versorgungsleitungen hinzuzufügen, zum Beispiel für eine spätere Erweiterung der Kundenanlage.
Nein. Kanalgrundrohre sind nicht zulässig, da sie materialbedingt nicht die Anforderungen an dauerhafte Gas- und Wasserdichtheit erfüllen und nicht für die erforderlichen Lasten ausgelegt sind.
Überbaubare Mantelrohre sind aus einem verstärkten Material und kosten 24,50 Euro pro laufenden Meter und werden unterhalb von Garagen oder anderen schweren Lasten mit Betonfundament verlegt.
Nicht überbaubare Mantelrohre kosten 16,50 Euro pro laufenden Meter und werden bei geringerer Belastung, wie beispielsweise unter Pflastersteinen eingesetzt.
Im Rahmen einer Mehrspartenhauseinführung besteht die Möglichkeit, mehrere Hauseinführungen ungenutzt zu lassen. Diese können verschlossen werden und stehen später bei Bedarf zur Nutzung bereit, sofern die entsprechenden Leerrohre bereits verlegt wurden.
Ja, die Möglichkeit besteht. Sie können die Mehrspartenhauseinführung, die Mantelrohre selbst beschaffen und verlegen. Auch die Tiefbauarbeiten können in Eigenleistung durchgeführt werden. Diese Kosten fallen dann bei einem Neuanschluss durch die Netze BW nicht an. Sie sollten allerdings folgendes beachten:
- Tiefbauarbeiten zur Herstellung Ihres Netzanschlusses auf Ihrem Grundstück sowie der Mauerdurchbruch müssen unseren Voraussetzungen entsprechen und uns vor Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden.
- Bei Eigenleistungen sind Sie für die fachgerechte Herstellung des Mauerdurchbruchs und der Tiefbauarbeiten vollumfänglich verantwortlich.
- Kosten für Mehraufwendungen aufgrund einer nicht fachgerechten Ausführung der Eigenleistungen werden Ihnen als Anschlussnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.
Daher empfehlen wir Ihnen: Lassen Sie alles aus einer Hand durch uns herstellen.
Die Mehrspartenhauseinführung können Sie direkt bei uns, bei Ihrem zuständigen Bauunternehmer oder bei diversen Herstellern der MSH erwerben. Es ist empfehlenswert, sich vor dem Kauf von einem Fachbetrieb beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Mehrspartenhauseinführung den örtlichen Anforderungen und Vorschriften entspricht.
Die Mehrspartenhauseinführung durch die Wand für Strom, Gas, Wasser & Telekommunikation einschließlich dem Einbau kostet bei der Netze BW 495 Euro netto.
Die Mehrspartenhauseinführung durch die Bodenplatte kostet 650 Euro netto.
Mehrspartenhauseinführung durch die Wand:
Bei einer Wandeinführung übernimmt die Netze BW den Mauerdurchbruch, den Einbau der Mehrspartenhauseinführung sowie die Einführung der Leitungen und Rohre. Alternativ besteht die Möglichkeit, vorab ein Futterrohr einzusetzen, um den Aufwand für den Mauerdurchbruch zu minimieren.
Mehrspartenhauseinführung durch die Bodenplatte:
Die Netze BW übernimmt die Lieferung des Bauteils mit dem erforderlichen überbaubaren Mantelrohrsystem. Der Einbau in die Bodenplatte erfolgt in der Regel durch die bauseitige Rohbau- bzw. Bodenplattenfirma. Die fachgerechte Herstellung der gewünschten Netzanschlüsse wie Gas, Wasser und Strom erfolgt über die Netze BW bzw. von deren beauftragten Partnerunternehmen. Für die weiterführende Installation innerhalb des Gebäudes ist ein Fachbetrieb, wie z.B. ein Gas- und Wasserinstallateur oder Sanitärbetrieb zuständig.
Mehrspartenhauseinführung durch die Wand:
Empfohlene Methode: Installiere sicher und kompakt alle vier Sparten (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) durch die Wand für Gebäude mit Keller.
Frosttiefe für Wasseranschluss: Achte auf eine Frosttiefe/Überdeckung von mindestens 1,2 m.
Zeitpunkt der Herstellung: Bei gemauerten oder mehrschaligen Wänden kann das Futterrohr während der Kellerherstellung eingemauert werden. Bei wasserundurchlässigem WU-Beton erfolgt die Kernlochbohrung im Zuge der Netzanschlussherstellung.
Positionierung der Wandeinführung: Wähle die Position im Eckbereich des Kellers, um den Hausanschlusskasten rechtwinklig zur Außenwand zu montieren.
Freiflächen: Vor dem Hausanschlusskasten und dem Zählerschrank müssen 1,2 m Freifläche eingehalten werden. Seitlich des Hausanschlusskastens sind jeweils 0,3 m freizuhalten. Die gesamte Breite des Zählerschranks muss mindestens 1 m betragen.
Mehrspartenhauseinführung durch die Bodenplatte:
Empfohlene Methode: Für Gebäude ohne Keller empfiehlt sich eine kompakte, sichere Mehrspartenhauseinführung durch die Bodenplatte.
Lieferung der Bodeneinführung: Wird durch Partnerunternehmen geliefert, vorausgesetzt, die Gebäudeeinführung wurde vor der Bodenplattengießung platziert.
Freiflächen: Vor dem Hausanschlusskasten und dem Zählerschrank sind 1,2 m Freifläche einzuhalten. Seitlich des Hausanschlusskastens sind jeweils 0,3 m freizuhalten. Die gesamte Breite des Zählerschranks muss mindestens 1 m betragen.
Positionierung der Bodeneinführung: Parallel zur Wand, mit einem Abstand von 10 cm bis 17 cm für reibungslose Montage von Gas- und Wasseranschlüssen.
Hinweis: Alle Einführungen und Leerohrsysteme sind nach DVGW VP 601 zugelassen und gemäß DIN 18322 und DIN 18012 gas- und wasserdicht. Skizzen für die visuelle Darstellung sind verfügbar.
Es existieren verschiedene Erdgas-Heiztechnologien, darunter die Erdgas-Wärmepumpe, Solarthermie mit Erdgas, Brennwerttechnik und Brennstoffzelle. Jede Technologie bietet spezifische Funktionen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite.
Das Land Baden-Württemberg hat eine FAQ-Sammlung zum Thema Heizen erstellt, in der Sie weitere Informationen und Details finden - ebenso die Landesenergieagentur KEA-BW.
Die bisher nach Landesrecht erstellten kommunalen Wärmeplanungen haben vorerst keine Auswirkung auf die Heizungsauswahl. Für die in der Zwischenzeit verbauten Heizungen gilt Bestandsschutz.
Für die zukünftige Nutzung von Wasserstoff in ausgewiesenen Gebieten finden Sie hier weiterführende Informationen.
Der Einbau von neuen Gasheizungen in bestehenden Gebäuden oder beim Neubau in Baulücken ist wie bisher möglich. Ihr*e Installateur*in berät Sie dazu. Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für den Netzanschluss.
Gasheizungen, die bereits eingebaut sind, dürfen ohne Auflagen weiterbetrieben und im Falle eines Defektes auch repariert werden. Sollte eine Heizung nicht mehr repariert werden können oder aus anderen Gründen ein Neugerät eingebaut werden, ist dies unter Berücksichtigung von Auflagen möglich. Ihr*e Installateur*in bespricht mit Ihnen die Details.
Nein, der Trinkwasseranschluss wird ausschließlich für den Trinkwasserbedarf dimensioniert. Wasser für den besonderen Löschwasserbedarf (Objektschutz) wird nicht über den Trinkwasseranschluss bereitgestellt. Dieser muss daher zu 100 % vom Anschlussnehmenden bevorratet werden.
Die verschiedenen Möglichkeiten, eine Leistungsauskunft bei der Netze BW einzuholen, finden Sie hier.
Bereits in der Planungsphase ist der Anschlussort Ihrer Immobilie an das Versorgungsnetz zu berücksichtigen. Suchen Sie sich daher bereits frühzeitig einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens, der Sie bei Ihrem Bauvorhaben unterstützt. Bitte beachten Sie zudem, dass alle Netzanschlüsse ausschließlich von einem im Installateurverzeichnis und für die jeweilige Versorgungsart eingetragenen Installateurbetrieb errichtet werden dürfen.
Die Kosten Ihres Trinkwasseranschlusses finden Sie auf Ihrem Netzanschluss-Angebot. Dieses erhalten Sie, nachdem Sie über unseren Online-Service Netzanschluss anmelden alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bei uns eingereicht haben.
Melden Sie Ihren Trinkwasseranschluss an, sobald Ihr Bauantrag genehmigt wurde. Lassen Sie sich dabei am besten durch Ihre Fachkraft unterstützen. Diese kennt alle technischen Angaben zu Ihrem Vorhaben und die Gegebenheiten vor Ort.
Sobald Sie die Baugenehmigung für Ihre Immobilie erhalten haben, melden Sie gemeinsam mit Ihrem Installateurbetrieb oder Ihrer Baufirma den Trinkwasseranschluss bei uns an. Die Anmeldung können Sie gemeinsam mit Ihrem Installateurbetrieb oder Ihrer Baufirma ganz bequem online angehen. Unseren Online-Service dazu finden Sie hier.
In einigen Fällen kommt es vor, dass der zeitlich befristete Netzanschluss länger als ein Jahr benötigt wird. In diesem Fall senden Sie uns bitte eine E-Mail an die in der Bestätigung angegebenen Adresse. In der Regel steht einer Verlängerung auf absehbare Dauer nichts im Wege.
Nach dem Eingang der Anmeldung prüfen wir die technische Umsetzbarkeit des zeitlich befristeten Stromanschlusses. Im Anschluss nehmen wir Kontakt mit Ihrer Elektrofachkraft auf und vereinbaren einen Termin für die Herstellung des zeitlich befristeten Stromanschlusses. Dies erfolgt in der Regel innerhalb 2 Wochen nach der Anmeldung.
Der Baustromkasten wird von Ihrer Elektrofachkraft oder der Baufirma zur Verfügung gestellt.
Ihre Elektrofachkraft kennt die technischen Voraussetzungen und Daten, die wir für die Bearbeitung der Anmeldung benötigen. Dazu gehören auch die Verbrauchswerte von elektrischen Geräten mit einem hohen Stromverbrauch - wie z. B. Baumaschinen. Die Elektrofachkraft bestätigt im Verlauf der Anmeldung, dass alle technischen Richtlinien bei der Vorbereitung des Anschlusses eingehalten wurden. Es ist notwendig, dass die Elektrofachkraft bei der Netze BW oder einem anderen Verteilnetzbetreiber registriert ist.
Bereits in der Planungsphase ist der Anschlussort Ihrer Immobilie an das Versorgungsnetz zu berücksichtigen. Suchen Sie sich daher bereits frühzeitig einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens, der Sie bei Ihrem Bauvorhaben unterstützt. Bitte beachten Sie zudem, dass die Vorbereitungen für die Netzanschlüsse (Hausinstallation) ausschließlich von einem im Installateurverzeichnis und für die jeweilige Versorgungsart eingetragenen Installateurbetrieb errichtet werden dürfen.
Nein, da der Anschluss an das Abwassersystem ein anderes Tiefenniveau des Grabens vorgibt. Eine Überbauung ist nicht möglich.
Der Netzanschluss stellt die Verbindung zwischen dem öffentlichen Netz und dem (kundeneigenen) Gebäude her. Umgangssprachlich wird der Netzanschluss auch oft als Hausanschluss bezeichnet. Der definierte Übergabepunkt des Netzbetreibers an Kund*innen bei einem Netzanschluss Strom befindet sich in der Regel an den Hausanschlusssicherungen. Bei Netzanschlüssen für Gas oder Wasser befindet sich dieser Übergabepunkt in der Regel an der Hauptabsperreinrichtung.
Sie erhalten mit der Rechnung für die Erstellung des Baustromanschlusses ein Formular, mit dem der Baustrom abgemeldet werden kann.
Bevor Sie den erzeugten Strom selbst nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen können, muss Ihre Hausinstallation fertiggestellt und Ihre Messeinrichtung installiert sein. Daraufhin melden Sie die Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister. Parallel meldet Ihre Elektrofachkraft die Inbetriebnahme über Ihr Kundenportal. Bitte beachten Sie: Im Gewerbe, in der Industrie oder Landwirtschaft werden oftmals Anlagenleistungen von 135 kWp erreicht und machen einen Anschluss nach den Mittelspannungsrichtlinien erforderlich. Der Anmeldeprozess gestaltet sich dadurch komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch.
Nein. Der Anschluss an das Versorgungsnetz ist erst dann möglich, wenn Ihr Fachbetrieb die Hausinstallation fertiggestellt und uns die Inbetriebsetzung gemeldet hat. Mit der Meldung der Inbetriebsetzung bestellt Ihr Fachbetrieb auch Ihre notwendigen Zähler. Erst wenn diese gesetzt sind, wird Ihr neuer Netzanschluss nutzbar.
Ist der Bau Ihrer Immobilie so weit fortgeschritten, dass der Hausanschlussraum zugänglich und verschließbar ist, die Trasse von der Grundstücksgrenze bis zur Gebäudeeinführung frei ist (von Gerüsten, Erdaushub und sonstige Baumaterialien) und die vereinbarten Eigenleistungen (optional) vollständig ausgeführt sind (Graben, Mauerdurchführung) stellt unser Partnerunternehmen Ihren Netzanschluss her und Sie erhalten Ihre Rechnung.
Bitte beachten Sie: Der Anschluss an das Versorgungsnetz ist erst dann möglich, wenn Ihr Fachbetrieb die Hausinstallation fertiggestellt und uns die Inbetriebsetzung gemeldet hat.
Sobald Sie uns beauftragt haben, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung. Wir (oder unser Partnerunternehmen) setzen uns daraufhin zur Vereinbarung der Termine für die Grundstücksbegehung und die Herstellung des Netzanschlusses mit Ihnen in Verbindung.
Nachdem Sie über unseren Online-Service alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bei uns eingereicht haben, erhalten Sie Ihr Netzanschluss-Angebot. Sie möchten unser Angebot annehmen? Dann schicken Sie einfach die Auftragserteilung unterschrieben an uns zurück. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung. Wir (oder unser Partnerunternehmen) setzen uns daraufhin zur Vereinbarung der Termine für die Grundstücksbegehung und die Herstellung des Netzanschlusses mit Ihnen in Verbindung.
Bitte beachten Sie folgende Punkte: Die Kabelvorstreckung im Grundstück muss ausreichend freigelegt sein und ein Montagepunkt (Holzgestell) hergestellt werden. Der anzuschließende bauseitig zur Verfügung gestellte Baustromverteiler muss den gültigen technischen Anschlussbedingungen entsprechen. Weitere Informationen über Technische Anschlussbedingungen Baden-Württemberg (TAB BW) finden Sie hier und auf unserem Infoblatt zur Messeinrichtung bei zeitlich befristeten Netzanschlüssen. Freileitungsabgriffstangen sind bei Bedarf bauseitig zu liefern. Ein Durchschleifkasten mit Zählerplatz ist bei Kabellänge > 30 m vom Bauherren vorzuhalten.
Eine direkte Überbauung (z. B. Garage, Wintergarten, Carport, Geräteschuppen) von Anschlussleitungen ist nur unter Anwendung von Schutzmaßnahmen (z. B. überbaubare Mantelrohre) zulässig. Diese können Sie gerne mit uns abstimmen.
Bitte beachten Sie die zusätzliche Maßnahmen bei Gasanschlussleitungen: Bei Gasanschlussleitungen sind zudem Mindestpflanzabstände für Bäume und Sträucher (z. B. Haselnuss und Zypressengewächs-Sträucher) von 2,5 m einzuhalten, die ebenfalls mit geeigneten Schutzmaßnahmen unterschritten werden können. Diese bitten wir mit uns abzustimmen.
Grundsätzliche Informationen zur Bauwerksabdichtung und zur Bauart der Wand- und Bodenkonstruktion finden Sie auf der Internetseite des Fachverbands Hauseinführungen für Rohre und Kabel e.V. (FHRK). Im Detail weiß Ihr*e Architekt*in, Planer*in oder Kellerbauer*in Bescheid. Für uns sind diese Informationen wichtig, um für Sie die geeignete Hauseinführung auswählen zu können, damit die Einführung der Leitung in Ihr Gebäude gegen Feuchtigkeit abgedichtet ist und Ihr Keller trocken bleibt.
Ja. Eigenleistungen auf dem eigenen Grundstück sind möglich und mit dem Netzbetreiber im Voraus abzustimmen. Sämtliche Eigenleistungen müssen fachgerecht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben des Netzbetreibers durchgeführt werden. Erbringen Sie oder Ihre Fachkraft bei den Hauseinführungen Eigenleistungen, liegen die Abdichtungen zwischen dem Futterrohr und dem Gebäude nicht im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers. Es sind ausschließlich gas- und wasserdichte Bauteilsysteme zu verwenden. Die Kosten für Mehraufwendungen, die durch eine nicht fachgerechte Ausführung der Eigenleistungen entstehen, werden dem Anschlussnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt.
Rückvergütung bei Eigenleistung:
Eine Rückvergütung findet statt, wenn der Anschlussnehmer folgende Arbeiten fachgerecht und vollumfänglich in Eigenleistung durchführt:
Mauerdurchbruch: Die Erstellung einer Kernlochbohrung durch den Anschlussnehmer. Der Bohrungsdurchmesser ist mit der Netze BW GmbH abzustimmen.
Tiefbauarbeiten: Das fachgerechte Ausheben, Einsanden, Verlegen des Warnbandes, Wiederanfüllen des Leitungsgrabens inkl. Sandbeistellung und Verdichten. Es muss gewährleistet sein, dass die Leitungen bzw. Rohre aus Sicherheitsgründen nach Verlegung eingesandet werden.
Für die Baustellenabsicherung im Zusammenhang mit Eigenleistungen ist der Anschlussnehmer verantwortlich.
Weitere Informationen zur Eigenleistung finden Sie auf unserem Merkblatt.
Für Wohngebäude mit 1 bis 2 Wohneinheiten und einer Netzanschlusssicherung bis 3 x 50 A (entspricht 30 kW) wird kein BKZ erhoben. Für Gewerbeeinheiten und Wohngebäude größer 3 Wohneinheiten und einer Netzanschlusssicherung ab 3 x 63 A (entspricht 39 kW) wird ein BKZ erhoben. Die Höhe des BKZ richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten bzw. der Größe der Netzanschlussleistung. Details hierzu können Sie auf unserem Formular Ergänzende Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie Kostenerstattungsregelungen nachlesen.
Der Baukostenzuschuss ist der Beitrag des „Häuslebauers“ (Anschlussnehmers) für den Ausbau des allgemeinen Netzes, das die Netze BW GmbH im Rahmen der Erschließung, z. B. eines Neubaugebiets, vorfinanziert.
Sobald der Baustromzähler bei der Netze BW zurückgegeben ist, wird dieser auch IT-seitig ausgebaut und bearbeitet. Der Stromlieferant erhält eine entsprechende Mitteilung und erstellt auf dieser Datenbasis Ihre Schlussrechnung.
Erst nachdem unser Partnerunternehmen Ihren Netzanschluss hergestellt hat, erhalten Sie Ihre Rechnung.
Um sicherstellen zu können, dass Sie den passenden Netzanschluss bekommen, benötigen wir einige technische Informationen von Ihnen. Sollten Sie besondere Verbrauchseinrichtung planen, geben Sie diese und die benötigte Anschlussleistung unter Berücksichtigung sämtlicher Verbraucher sowie deren Gleichzeitigkeit an. Ihre Eingaben werden von uns bei der Netzplanung berücksichtigt. Zu den anmeldepflichtigen Geräten zählen: Wärmepumpen, Wallboxen bzw. Ladeeinrichtungen, Erzeugungsanlagen, elektrische Wärmeanlagen, Aufzüge, sonstige Anlagen, bspw. Industrieanlagen und -maschinen sowie Industriebacköfen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich bei der Anmeldung durch Ihre Elektrofachkraft unterstützen. Diese kennt Ihre Gegebenheiten vor Ort und alle wichtigen technischen Informationen.
Anlagen ab einer Leistung von 135 kWp müssen nach der Mittelspannungsrichtlinie installiert werden. Der Anmeldeprozess gestaltet sich auf Grund der geltenden Richtlinien komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Sobald Sie Ihren Netzanschluss bei uns angemeldet haben, meldet daher idealerweise Ihre Elektrofachkraft die Anlage bei uns im Kundenportal in Ihrem Namen an. Dieser Schritt kann auch von Ihnen erledigt werden. Anschließend prüfen wir, ob die Stabilität des öffentlichen Stromnetzes für Ihre Anlage ausreichend ist. Bevor Sie den erzeugten Strom selbst nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen können, muss Ihre Hausinstallation fertiggestellt und Ihre Messeinrichtung installiert sein.
Bitte geben Sie bereits bei der Anmeldung Ihres Netzanschlusses die Leistung Ihrer geplanten Photovoltaikanlage an. Nach der Installation Ihrer Anlage und bevor Sie den erzeugten Strom selbst nutzen und/oder ins öffentliche Stromnetz einspeisen können, muss Ihre Hausinstallation fertiggestellt und Ihre Messeinrichtung installiert sein. Daraufhin melden Sie die Anlage bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister und in unserem Kundenportal an. Sobald die Anlage auf dem Dach installiert ist, meldet Ihre Elektrofachkraft die Inbetriebnahme über Ihren Kundenportal Zugang.
Sie planen einen gewerblichen, industriellen oder landwirtschaftlichen Neubau mit Photovoltaik?
Im Gewerbe, in der Industrie oder Landwirtschaft werden oftmals Anlagenleistungen von mehr als 135 kWp erreicht und machen einen Anschluss nach den Mittelspannungsrichtlinien erforderlich. Der Anmeldeprozess gestaltet sich dadurch komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, Ihre Anlage bereits vor Baubeginn gemeinsam mit Ihren Netzanschlüssen bei uns separat im Kundenportal anzumelden.
Es sind alle Daten, die das Anschlussobjekt und das Bauvorhaben beschreiben, für die Beauftragung nötig. Dies sind zum Beispiel Angaben zum Anschlussnehmer, Rechnungsempfänger, Elektroinstallationsbetrieb und elektrische Anschlusswerte. Des Weiteren sind bei Baustellenverteilern ein Lageplan und Datenblätter der zustimmungspflichtigen Geräte hochzuladen. Wird der zeitlich befristete Anschluss durch einen Elektroinstallationsbetrieb in Betrieb gesetzt, welcher nicht bei der Netze BW GmbH eingetragen ist, ist die schriftliche Bestätigung Haftungsausschluss Baustromanschluss über die regelkonforme Ausführung der elektrischen Anlagen auszufüllen, zu unterschreiben und ebenfalls hochzuladen.
Bitte beachten Sie: Wir empfehlen den Antrag auf Baustrom von Ihrer Elektrofachkraft oder Ihrer Baufirma stellen zu lassen. Sie hat alle erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung zur Hand. Dieser Schritt kann auch von Ihnen erledigt werden.
Ihren Netzanschluss und Baustrom melden Sie über unsere Online-Services an. Lassen Sie sich dabei am besten durch Ihre Fachkraft unterstützen. Diese kennt alle technischen Angaben zu Ihrem Vorhaben und die Gegebenheiten vor Ort.
Sie planen einen gewerblichen, industriellen oder landwirtschaftlichen Neubau mit Photovoltaik?
Im Gewerbe, in der Industrie oder Landwirtschaft werden oftmals Anlagenleistungen von mehr als 135 kWp erreicht und machen einen Anschluss nach den Mittelspannungsrichtlinien erforderlich. Der Anmeldeprozess gestaltet sich dadurch komplexer und nimmt mehr Zeit in Anspruch. Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, Ihre Anlage bereits vor Baubeginn gemeinsam mit Ihren Netzanschlüssen bei uns separat im Kundenportal anzumelden.
Melden Sie Ihren Netzanschluss an, sobald Ihr Bauantrag genehmigt wurde. Lassen Sie sich dabei am besten durch Ihre Fachkraft unterstützen. Diese kennt alle technischen Angaben zu Ihrem Vorhaben und die Gegebenheiten vor Ort.
Bevor Sie Ihren Bauantrag stellen, sollten Sie folgende Aspekte in der Planung berücksichtigen: Um die Netzanschlussmöglichkeiten und somit die Verortung Ihres Hausanschlussraums bzw. Technikraumes planen zu können, ist eine Leitungsauskunft Ihres Grundstücks verpflichtend einzuholen. Diese zeigt auf, wo Rohre und Kabel außerhalb und ggf. auch innerhalb Ihres Grundstücks bereits verlaufen und wo wir einen Verknüpfungspunkt zu Ihrer Immobilie herstellen können, um Sie ans Versorgungsnetz anschließen zu können. In der Regel erfolgt dies durch Ihr Bauunternehmen. Weitere Informationen zur Leitungsauskunft können Sie sich hier einholen. Wir empfehlen zudem direkt Ver- und Entsorgungsnetze (z. B. Telekommunikation, Abwasser) mitzudenken. Das erspart Ihnen Umplanungen, erneute bodenbauliche Maßnahmen oder schlimmstenfalls Mehrkosten. Diesen sogenannte Mehrspartenanschluss können Sie auch direkt bei uns beantragen. Auch größere Verbraucher (z. B. Wärmepumpen, Aufzüge, Photovoltaikanlagen oder Ladeeinrichtungen bzw. Wallboxen) sind zu berücksichtigen, um die Anschlussleistung Ihres Netzanschlusses kalkulieren und ggf. auch Anschlussmöglichkeiten außerhalb Ihrer Immobilie (z. B. in Ihrer Garage) planen zu können. Nachträgliche bodenbauliche Maßnahmen, einen nachträglichen Austausch der Messeinrichtung oder auch Mehrkosten können Sie somit vermeiden.
Ein zeitlich befristeter Netzanschluss ist eine provisorisch versorgte Anlage, die sich nicht länger als ein Jahr in Betrieb befinden wird. Hierzu gehören zum Beispiel elektrische Anschlüsse für Baustellenverteiler (Baustromanschlüsse) oder Schaustellerbetriebe (Schaustelleranschlüsse), welche für die vorübergehende elektrische Versorgung von Maschinen aller Art benötigt werden.
Jedes Gebäude erhält grundsätzlich einen eigenen Netzanschluss an das örtliche Versorgungsnetz.
Um alle Anschlussleitungen für Ihren Neubau zeitgleich verlegen zu können, leiten wir Ihre Daten gerne an unsere Telekommunikations-Partner weiter. Diese unterbreiten Ihnen bei Verfügbarkeit ein separates Angebot für einen Telekommunikationsanschluss. Unsere Partner sind: Deutsche Telekom AG, Vodafone, NetCom BW GmbH und Netze BW Sparte Dienstleistungen.
Voraussetzung für eine zeitgleiche Verlegung der Anschlussleitungen ist eine entsprechende Beauftragung durch unsere Kooperationspartner.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem Telekommunikations- oder Breitbandanschluss haben, wenden Sie sich bitte direkt an den entsprechenden Anbieter.
Wir verlegen unsere Netzanschlüsse auf dem kürzesten Weg von der Grundstücksgrenze bis zu Ihnen in das Gebäude. Bitte achten Sie bereits bei der Planung darauf, dass der Hausanschluss- bzw. Technikraum in Richtung der nächst gelegenen Straße liegt. Auf dieser sogenannten Trasse sollten Sie keine Kontrollschächte, Regenwasserzisternen oder ähnliches planen.