Elektromobilität

Häufige Fragen zum Thema Elektromobilität

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Thema "Laden"

Ich habe eine Wallbox, die vor 2024 in Betrieb genommen worden ist, was muss ich beachten?

Für Wallboxen, die bereits eine freiwillige Vereinbarung abgeschlossen und eine Reduzierung auf den Verbrauchspreis in Anspruch genommen haben gilt eine Übergangszeit bis zum 01.01.2029. Bis zu diesem Datum muss die Einrichtung auf die Neuregelung §14a EnWG umgestellt werden - mehr dazu auf unserer Webseite.

Wallboxen ohne Vereinbarung bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen. Ein freiwilliger Wechsel ist möglich. Hierfür steht unser Kundenportal zur Verfügung.

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