Unser Netz

Kommerziell genutzte Telekommunikationskabel

Die Netze BW GmbH betreibt für die Übertragung von Nachrichten- und Steuersignalen zum Zwecke des Betriebs ihrer Stromverteilungsanlagen ein Nachrichtennetz. Dieses ist überwiegend als Luftkabel auf Hochspannungsleitungen (Gittermastleitungen) realisiert. Teile davon werden von Dritten für die Erbringung von kommerziellen Telekommunikationsdienstleistungen genutzt.

Entschädigung für Grundstückseigentümer

Gesetzliche Grundlage

Sofern Grundstücke durch Telekommunikationslinien, auf denen eine kommerzielle Nutzung erfolgt, in Anspruch genommen werden, steht den jeweiligen Eigentümern nach § 76 Telekommunikationsgesetz ein einmaliger Geldausgleich zu.

Höhe der Entschädigung

Die Netze BW GmbH bietet den betroffenen Grundstückseigentümern für die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke einen Einmalbetrag von 1,50 € zuzüglich einer pauschalen Verzinsung von 0,50 € pro laufendem Meter Leitungstrasse an.

Prüfung des Anspruchs

Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, die Betroffenheit ihrer Grundstücke prüfen zu lassen. Im Falle einer kommerziellen Nutzung der Telekommunikationsleitung auf ihrem Grundstück wird die Netze BW GmbH die Entschädigung an den jeweiligen Grundstückeigentümer leisten.

Bitte lassen Sie uns das ausgefüllte Formular per Post bzw. Email (dienstleistungen@netze-bw.de) zukommen.

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