Netzanschluss
Nein, der Trinkwasseranschluss wird ausschließlich für den Trinkwasserbedarf dimensioniert. Wasser für den besonderen Löschwasserbedarf (Objektschutz) wird nicht über den Trinkwasseranschluss bereitgestellt. Dieser muss daher zu 100 % vom Anschlussnehmenden bevorratet werden.
Die verschiedenen Möglichkeiten, eine Leistungsauskunft bei der Netze BW einzuholen, finden Sie hier.
Bereits in der Planungsphase ist der Anschlussort Ihrer Immobilie an das Versorgungsnetz zu berücksichtigen. Suchen Sie sich daher bereits frühzeitig einen Fachbetrieb Ihres Vertrauens, der Sie bei Ihrem Bauvorhaben unterstützt. Bitte beachten Sie zudem, dass alle Netzanschlüsse ausschließlich von einem im Installateurverzeichnis und für die jeweilige Versorgungsart eingetragenen Installateurbetrieb errichtet werden dürfen.
Die Kosten Ihres Trinkwasseranschlusses finden Sie auf Ihrem Netzanschluss-Angebot. Dieses erhalten Sie, nachdem Sie über unseren Online-Service Netzanschluss anmelden alle erforderlichen Informationen und Unterlagen bei uns eingereicht haben.
Melden Sie Ihren Trinkwasseranschluss an, sobald Ihr Bauantrag genehmigt wurde. Lassen Sie sich dabei am besten durch Ihre Fachkraft unterstützen. Diese kennt alle technischen Angaben zu Ihrem Vorhaben und die Gegebenheiten vor Ort.
Sobald Sie die Baugenehmigung für Ihre Immobilie erhalten haben, melden Sie gemeinsam mit Ihrem Installateurbetrieb oder Ihrer Baufirma den Trinkwasseranschluss bei uns an. Die Anmeldung können Sie gemeinsam mit Ihrem Installateurbetrieb oder Ihrer Baufirma ganz bequem online angehen. Unseren Online-Service dazu finden Sie hier.