Elektromobilität

Häufige Fragen zum Thema Elektromobilität

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Gilt die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber auch für mobile Ladeeinrichtungen mit 11 kW oder 22 kW an CEE Steckdosen?

Ja, die Regelung zur Steuerbarkeit gilt für alle Ladeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie mobil sind oder fest installiert. Dies umfasst auch mobile Ladeeinrichtungen >4,2 kW Leistung an CEE Steckdosen.

Ja, die Regelung zur Steuerbarkeit gilt für alle Ladeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie mobil sind oder fest installiert. Dies umfasst auch mobile Ladeeinrichtungen >4,2 kW Leistung an CEE Steckdosen.

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Werde ich für die Fernsteuerungsmaßnahme an meiner Wallbox entschädigt?

Ja, wenn Ihre Wallbox nach dem 01.01.2024 errichtet wurde und eine Leistung von mindestens 4,2 kW hat haben Sie gemäß §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. Diese Reduzierung ist frei wählbar und besteht entweder aus Modul 1: einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag oder Modul 2: einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises (siehe Vergleich Veröffentlichung zu § 14a EnWG der Bundesnetzagentur). Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit, Modul 3 zu wählen, ein zeitvariables Netzentgelt. Mehr dazu finden Sie auf unserer Webseite.

Ja, wenn Ihre Wallbox nach dem 01.01.2024 errichtet wurde und eine Leistung von mindestens 4,2 kW hat haben Sie gemäß §14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Anspruch auf reduzierte Netzentgelte. Diese Reduzierung ist frei wählbar und besteht entweder aus Modul 1: einem netzbetreiberindividuellen pauschalen Betrag oder Modul 2: einer prozentualen Reduzierung des Arbeitspreises (siehe Vergleich Veröffentlichung zu § 14a EnWG der Bundesnetzagentur). Ab 2025 haben Sie außerdem die Möglichkeit, Modul 3 zu wählen, ein zeitvariables Netzentgelt. Mehr dazu finden Sie auf unserer Webseite.

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Ich habe eine Wallbox, die vor 2024 in Betrieb genommen worden ist, was muss ich beachten?

Für Wallboxen, die bereits eine freiwillige Vereinbarung abgeschlossen und eine Reduzierung auf den Verbrauchspreis in Anspruch genommen haben gilt eine Übergangszeit bis zum 01.01.2029. Bis zu diesem Datum muss die Einrichtung auf die Neuregelung §14a EnWG umgestellt werden - mehr dazu auf unserer Webseite.

Wallboxen ohne Vereinbarung bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen. Ein freiwilliger Wechsel ist möglich. Hierfür steht unser Kundenportal zur Verfügung.

Für Wallboxen, die bereits eine freiwillige Vereinbarung abgeschlossen und eine Reduzierung auf den Verbrauchspreis in Anspruch genommen haben gilt eine Übergangszeit bis zum 01.01.2029. Bis zu diesem Datum muss die Einrichtung auf die Neuregelung §14a EnWG umgestellt werden - mehr dazu auf unserer Webseite.

Wallboxen ohne Vereinbarung bleiben dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen. Ein freiwilliger Wechsel ist möglich. Hierfür steht unser Kundenportal zur Verfügung.

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Kann meine Wallbox durch den Netzbetreiber abgeschaltet werden?

Die Möglichkeit, dass Ihre Wallbox durch den Netzbetreiber abgeschaltet wird, hängt von der Art der Wallbox ab. Bei einer Überlastung des Stromnetzes plant der Netzbetreiber, die Leistung Ihrer Wallbox auf maximal 4,2 kW zu reduzieren. Ein Abschalten ist grundsätzlich nicht durch den Netzbetreiber vorgesehen. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Wallbox mit dieser Funktion kompatibel ist, und einige könnten sich automatisch vollständig abschalten. Daher wird empfohlen, sich vor dem Kauf Ihrer Wallbox entsprechend zu informieren.

Die Möglichkeit, dass Ihre Wallbox durch den Netzbetreiber abgeschaltet wird, hängt von der Art der Wallbox ab. Bei einer Überlastung des Stromnetzes plant der Netzbetreiber, die Leistung Ihrer Wallbox auf maximal 4,2 kW zu reduzieren. Ein Abschalten ist grundsätzlich nicht durch den Netzbetreiber vorgesehen. Es ist jedoch zu beachten, dass nicht jede Wallbox mit dieser Funktion kompatibel ist, und einige könnten sich automatisch vollständig abschalten. Daher wird empfohlen, sich vor dem Kauf Ihrer Wallbox entsprechend zu informieren.

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Werden bei einer Reduzierung der Leistung alle meine steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gleichzeitig gedimmt?

Ja, als Netzbetreiber sind wir dazu verpflichtet, bei der Feststellung von Netzengpässen alle vorhandenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen diskriminierungsfrei zu steuern. Das bedeutet, dass beispielsweise sowohl Ihre Wärmepumpe als auch Ihre Wallbox im Falle einer Drosselung betroffen wären.

Ja, als Netzbetreiber sind wir dazu verpflichtet, bei der Feststellung von Netzengpässen alle vorhandenen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen diskriminierungsfrei zu steuern. Das bedeutet, dass beispielsweise sowohl Ihre Wärmepumpe als auch Ihre Wallbox im Falle einer Drosselung betroffen wären.

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Erhalte ich eine Benachrichtigung, wenn meine Wallbox durch den Netzbetreiber gesteuert wird?

Nein. Im Falle einer Netzengpasserkennung werden die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach Bedarf gesteuert, ohne dass eine separate Benachrichtigung erfolgt.

Nein. Im Falle einer Netzengpasserkennung werden die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach Bedarf gesteuert, ohne dass eine separate Benachrichtigung erfolgt.

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Wie häufig steuert der Netzbetreiber meine Wallbox?

Vor dem Einbau der Steuerboxen im Jahr 2026 erfolgt keine Steuerung Ihrer Wallbox. Nach dem Einbau ist eine Steuerung lediglich in absoluten Notfällen vorgesehen.

Vor dem Einbau der Steuerboxen im Jahr 2026 erfolgt keine Steuerung Ihrer Wallbox. Nach dem Einbau ist eine Steuerung lediglich in absoluten Notfällen vorgesehen.

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Wie erfolgt die Steuerung meiner Wallbox durch den Netzbetreiber?

Aktuell erfolgt keine Steuerung Ihrer Wallbox durch den Netzbetreiber. Ab 2026 plant der Netzbetreiber, Steuerboxen zu installieren, die die Steuerung übernehmen. Hierbei ist wichtig, dass der Platz für die zukünftige Steuerbox bereits heute von Ihrer Elektrofachkraft vorgesehen werden sollte. Grundsätzlich bedeutet die "Steuerung Ihrer Anlage durch den Netzbetreiber", dass der Netzbetreiber die Möglichkeit hat, die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorübergehend zu begrenzen, um das lokale Stromnetz und Sie als Netzkunde vor Netzüberlastungen zu schützen. Diese Steuerung wird jedoch nur in absoluten Notfällen erforderlich sein. Wichtig ist, dass Ihre Versorgungssicherheit für den Netzbetreiber an erster Stelle steht. Daher wird stets eine Mindestleistung garantiert und der normale Haushaltsbedarf bleibt völlig unberührt, um Komforteinbußen zu vermeiden. 

Aktuell erfolgt keine Steuerung Ihrer Wallbox durch den Netzbetreiber. Ab 2026 plant der Netzbetreiber, Steuerboxen zu installieren, die die Steuerung übernehmen. Hierbei ist wichtig, dass der Platz für die zukünftige Steuerbox bereits heute von Ihrer Elektrofachkraft vorgesehen werden sollte. Grundsätzlich bedeutet die "Steuerung Ihrer Anlage durch den Netzbetreiber", dass der Netzbetreiber die Möglichkeit hat, die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen vorübergehend zu begrenzen, um das lokale Stromnetz und Sie als Netzkunde vor Netzüberlastungen zu schützen. Diese Steuerung wird jedoch nur in absoluten Notfällen erforderlich sein. Wichtig ist, dass Ihre Versorgungssicherheit für den Netzbetreiber an erster Stelle steht. Daher wird stets eine Mindestleistung garantiert und der normale Haushaltsbedarf bleibt völlig unberührt, um Komforteinbußen zu vermeiden. 

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Kann jede Wallbox durch den Netzbetreiber gesteuert werden?

Im Prinzip ist dies möglich. Allerdings beinhaltet die Steuerung durch den Netzbetreiber eine "Dimmfunktion", die die Leistung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung auf 4,2 kW reduzieren soll. Diese Funktion ist nicht mit jeder Wallbox kompatibel, da einige sich beim "Dimmen" möglicherweise komplett ausschalten. Daher empfiehlt es sich, vor dem Kauf entsprechend zu informieren.

Im Prinzip ist dies möglich. Allerdings beinhaltet die Steuerung durch den Netzbetreiber eine "Dimmfunktion", die die Leistung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung auf 4,2 kW reduzieren soll. Diese Funktion ist nicht mit jeder Wallbox kompatibel, da einige sich beim "Dimmen" möglicherweise komplett ausschalten. Daher empfiehlt es sich, vor dem Kauf entsprechend zu informieren.

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Ab wann kann ich mein Elektrofahrzeug an meiner Wallbox sicher und bequem laden?

Mit der Meldung der Inbetriebnahme durch Ihre Elektrofachkraft an die Netze BW kann Ihr Elektrofahrzeug Zuhause geladen werden.

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